Unser Gruppenleben – Was ist nun zu beachten?

Nachricht 30. September 2021

Wir haben mit dem Gruppenleben bisher geruht. Der Grund ist nicht etwa
darin zu suchen, dass wir nicht zu Potte gekommen sind. Es war schlichtweg
Sorge um unsere Mitglieder und Gäste, die uns diesen Weg gehen ließ.
Nun hat es über die Sommerferien ausreichend Zeit und Möglichkeiten
gegeben, sich impfen lassen und damit zu schützen. Es laufen ja jetzt sogar
schon die dritten Impfungen!
Ziel ist es, dass wir uns Schritt für Schritt Normalität in und mit Corona
zurückerobern.
Damit das alles eine Ordnung hat, gilt grundsätzlich für die Teilnahme am
Gruppenleben:
1. Allgemeine Verhaltenspflichten: Abstand, Hygiene, Lüften
2. Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlich
zugänglichen Räumen. Sobald man sitzt, darf die Maske abgenommen
werden.
3. Dokumentation der Anwesenden
4. Es gilt die 3G-Regel! Zugang hat, wer nachgewiesen geimpft, genesen
oder getestet ist. Die Gemeinde „hat den Nachweis einzufordern. Bei
Nichtvorlage des Nachweises ist der Zutritt zu verweigern“
(fettgedruckt im Original).
5. Bringen Sie bitte an einen Nachweis mit. Wir müssen ihn zu sehen
bekommen.
Grundlagen unserer Bestimmungen sind die Handlungsempfehlungen der
evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Sie werden ggf.
fortgeschrieben und sind einsehbar in der jeweils aktuellen Fassung unter der
Adresse:
http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de
im Namen des Kirchenvorstands:

L. Meyer-Stiens