Unser Hygienekonzept für unsere Gemeindehäuser

Nachricht 12. September 2020

                                                                

 

 

Hygienekonzept

für die Gemeindehäuser der ev.-luth. Paul-Gerhardt-Gemeinde

Haste, Rulle, Lechtingen

unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vom Kirchenvorstand beschlossen am 08.09.2020

Vorbemerkungen

Das vorliegende Hygienekonzept Corona der Paul-Gerhardt-Gemeinde orientiert sich an den niedersächsischen Verordnungen sowie den Bausteinen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht.

Alle Personen, die Veranstaltungen der Paul-Gerhardt-Gemeinde besuchen, sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen sind alle verantwortlichen Gruppenleitungen am 27.10.2020 durch den Kirchenvorstand unterrichtet worden. Die Gruppenleitungen sind angehalten, ihrerseits die teilnehmenden Personen zu unterrichten und auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten.

Leitend für dieses Hygienekonzept sind die Übertragung der sog. AHA-Regel (ergänzt um ein D “Dokumentation”) in unserer Gemeinde:

  • A         Abstand
  • H         Hygiene
  • A         Alltagsmasken (Mund-Nase-Schutzmasken)
  • D         Dokumentation

 

Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen

Bei allen gemeindlichen Aktivitäten ist darauf zu achten, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter besser sogar 2 Meter zwischen Personen eingehalten wird.

Dazu werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Abstandsmarkierungen in Bereichen, in denen sich regelmäßig Personenansammlungen bilden (z.B. Eingang von Kirchen und Gemeindehäusern, ggf. auch vor dem Pfarrsekretariat, vor Toiletten und Treppen) mit Malerklebebändern (ohne Lösungsmittel)
  • mündliche Hinweise zu den verhaltensbedingten Schutzmaßnahmen durch Verantwortliche bei den Veranstaltungen und Sitzungen (z.B. Abstandswahrung, Verlassen der Räumlichkeiten, Hygienemaßnahmen)
  • Die Buchung/Belegung der Räume erfolgt ausschließlich in Rücksprache mit dem Gemeindebüro.
  • Die zu nutzenden Räume sind entsprechend den erforderlichen Mindestabständen gestellt und für eine festgelegte Anzahl von Nutzern vorbereitet.
  • Wenn der Kirchraum für ein Gruppentreffen genutzt wird, erfolgt der Aufbau nach den entsprechenden Vorgaben (Mindestabstand) durch die Gruppe und wird nach der Veranstaltung von der Gruppe in den Ausgangszustand zurückgestellt.
  • Ggf. separate Ein- und Ausgangswege in Räumen kennzeichnen (Einbahnstraßenregelung)
  • Inhaltliche Angebote der derzeitigen Gefährdungssituation anpassen (z.B. möglichst auf Singen und Bewegungsangebote in geschlossenen Räumen verzichten)
  • Beim Betreten und beim Verlassen des Gemeindehauses zu einer Veranstaltung wird ein Mund-Nasenschutz getragen, der am Platz abgelegt werden darf.
  • Wenn Abstandsregelungen nicht zuverlässig eingehalten werden können oder entsprechende landesrechtliche Regelungen dies vorsehen, sind Mitarbeitende und Teilnehmende bei kirchengemeindlichen Veranstaltungen / Aktivitäten dazu verpflichtet, Mund-/Nasen-Bedeckungen zu tragen.

 

LÜFTEN

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften von Räumen. In Veranstaltungs- und Sitzungsräumen ist mindestens vor und nach der Nutzung – bei längerer Nutzung auch in den Pausen- eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster oder Türen über mehrere Minuten vorzunehmen. Bei kleineren Räumen muss entsprechend länger und häufiger gelüftet werden. Es empfiehlt sich für einzelne Räume Lüftungsintervalle vorzugeben. Das Gleiche gilt auch für Büroräume. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

  • Vor und nach jeder Veranstaltung und in den Pausen werden die Räume mindestens
    15 Minuten gelüftet (Stoß- und Querlüftung)
  • Sofern die Temperaturen dies zulassen erfolgt eine Dauerlüftung durch einzelne geöffnete Fenster oder Türen
  • Alle Mitarbeitenden werden angewiesen auf eine regelmäßige Lüftung der Räume und Büros zu achten.

 

Zusätzliche Hygienemaßnahmen

Bei Bedarf werden Desinfektionsspender in folgenden Bereichen aufgestellt:

  • in Eingangsbereichen von Gebäuden
  • in den Toiletten
  • in der Küche

Desinfektionsmittel sind nur auf trockener Haut wirksam und müssen genauso gründlich in die Hände eingerieben werden wie Seife (ca. 30 Sekunden). Ein Plakat zur Anwendung von Handdesinfektionsmitteln wird in unmittelbarer Nähe des Desinfektionsmittelspenders aufgehängt.

Die Toiletten und Küchen sind mit Seifenspender, Einwegtüchern zum Abtrocknen und einem Entsorgungskorb für die Papiertücher auszustatten. Der Vorrat an Seife, Papiertüchern, Putzmitteln und Desinfektionsmitteln wird regelmäßig überprüft.

Die Reinigungsintervalle für folgende Bereiche werden angepasst:

  • Sanitäreinrichtungen
  • regelmäßig genutzte Oberflächen (z.B. Türklinken, Handläufe, Lichtschalter)
  • Küchen (auch Schrankgriffe, Kaffeemaschine, Wasserkocher und sonstige Oberflächen, die regelmäßig genutzt werden)
  • Gemeinschaftsräume und Räume mit Publikumsverkehr (insbesondere Tischoberflächen und Stuhllehnen)

 

Abhängig von der Nutzung der Räume werden diese Bereiche entweder mindestens täglich oder ansonsten nach der jeweiligen Nutzung mit handelsüblichen tensidhaltigen Reinigern gereinigt. Eine Desinfektion ist nicht zwingend erforderlich!

 

Einschränkung der Kontakte im Rahmen der Gemeindearbeit

Abhängig von der aktuell geltenden Fassung der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden die erforderlichen Maßnahmen zur Einschränkung von Kontakten in kirchlichen Gebäuden umgesetzt. Die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ist nur möglich, wenn die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für die Art der Veranstaltung kein Verbot vorsieht und die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Bestehen Unklarheiten, ob bestimmte Veranstaltungen in der geplanten Weise stattfinden dürfen und geben auch die Handlungsempfehlungen der Landeskirche im Internet keine Hinweise, wird dies im Einzelfall mit dem örtlich zuständigen Ordnungsamt bzw. mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt.

 

Vorübergehende Dokumentation von Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Personen, die die kirchlichen Gebäude betreten sowie der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Gebäude werden dokumentiert, um im Bedarfsfall Infektionsketten weiter verfolgen zu können. Die Personen werden über die Maßnahmen informiert, die aktuell in den kirchlichen Gebäuden hinsichtlich des Infektionsschutzes gelten. Die Dokumentation erfolgt mittels:

  • Teilnehmerlisten bei kirchlichen Veranstaltungen
  • Die Teilnehmerliste wird von einer Person der Gruppe geführt und nach Ende der Veranstaltung in den Briefkasten des Pfarrbüros geworfen.
  • Besucherliste für einzelne Besucher im Gemeindebüro

 

Zeitliche Entzerrung

Derzeitige Faustregel für die Terminplanungen: Nicht mehr als eine Gruppenveranstaltung pro Tag pro Haus (Paul-Gerhardt-Haus/Arche). Die Termine müssen hinterlegt mit dem Gemeindebüro besprochen sein. Folgende Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung bei der Nutzung von gemeinsamen Einrichtungen werden getroffen:

  • Absprachen über zeitliche Nutzung der Gemeindehäuser Gemeindehauses durch verschiedene Gruppen bzw. Personen
  • Zeitliche Absprachen über Pausen

 

Hygienische Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeindearbeit

Zur Vermeidung von Schmierinfektionen werden folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:

  • Türen stehen vor Veranstaltungsbeginn auf und werden vom Veranstalter oder sonstigen für Ordnerdienste zuständigen Mitarbeitenden geschlossen
  • Ablaufpläne und gemeinsam gesprochene Texte werden möglichst elektronisch zur Verfügung gestellt (Beamer) oder auf Papier ausgedruckt (Gesangbücher etc. werden nicht genutzt)
  • Info-Material und Unterlagen werden zur Einzelnutzung zur Verfügung gestellt
  • die Teilnehmer nutzen ausschließlich ihre persönlichen oder ihnen persönlich zur Verfügung gestellte Stifte und sonstige Hilfsmittel
  • Die Garderobe soll derzeit nicht genutzt werden. Veranstaltungsteilnehmer mögen ihre Jacken und Mäntel auf ihrer Stuhllehne ablegen.

 

Verzehr von Speisen und Getränken

Werden bei kirchlichen Veranstaltungen Speisen oder Getränke angeboten, wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass Abstandsregeln eingehalten werden und Schmierinfektionen vermieden werden. Folgende Schutzmaßnahmen werden umgesetzt:

 

  • Die Küche des Gemeindehauses ist bis auf Weiteres coranabedingt gesperrt
  • Speisen werden vorerst nicht als Buffet mit Selbstbedienung angeboten
  • Ausgabe von Speisen durch einzelne Personen mit Mund-Nase-Bedeckungen (MNB)
  • Kassiervorgänge werden von Tätigkeiten der Ausgabe von Speisen getrennt
  • Soweit praktikabel werden Speisen in Einzelportionen bereitgestellt
  • Getränkeausschank durch einzelne Personen mit MNB
  • Bereitstellung von kleinen Getränkeflaschen
  • Verstärkte Verwendung von Einmalprodukten (z.B. Dosenmilch, Zucker, Senf, Ketchup)
  • Bei Essensausgaben Abstandseinhaltung sicherstellen (z.B. durch Hinweisschilder, Abstandsmarkierungen, Absperrbänder, Schaffung von zusätzlichen Barrieren; ggf. auch Plexiglasabtrennung)
  • Einbahnstraßenregelung für Essensausgaben umsetzen
  • Aufnahme der Kontaktdaten der Teilnehmenden

 

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle auf Covid-19

Entscheidend sind die Klärung und die Kommunikation. Sollte ein Mitarbeitender entsprechende Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten könnten (insbesondere Fieber, Husten und Atemnot), muss er umgehend den Dienst einstellen und die Kirchen- und Gemeindegebäude verlassen bzw. zu Hause bleiben.

1. Die betroffenen Personen sollten den Verdacht umgehend ärztlich abklären oder sich zur Klärung an das Gesundheitsamt wenden. In jedem Fall muss der Vorsitzende des Kirchenvorstands über die Möglichkeit einer Erkrankung informiert werden. Bis zur ärztlichen Abklärung des Verdachts ist von der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden auszugehen.

2. Sollte eine Infektion bestätigt werden, wird der Vorsitzende des Kirchenvorstands unverzüglich in Kenntnis gesetzt, der wiederum Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufnimmt, um das weitere Verfahren abzustimmen. Der KV-Vorsitzende ermittelt und informiert diejenigen Personen aus dem dienstlichen Umfeld (Mitarbeitende und Besucher/innen), bei denen durch Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

Persönliche Hygiene

Mitarbeitende werden angewiesen, sich selbst und andere zu schützen durch folgende Hygienemaßnahmen:

  1. Händewaschen oder -desinfektion (beim Ankommen im kirchlichen Gebäude, vor der Zubereitung und dem Verzehr von Speisen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen und ggf. auch Nießen und Husten)
  2. Gründliches Händewaschen (mindestens 30 Sekunden gründlich einseifen, abwaschen und mit Einmaltüchern trocknen)
  3. Hände aus dem Gesicht fernhalten
  4. Auf Händeschütteln verzichten
  5. Husten und Nießen in Taschentuch oder Armbeuge
  6. Offene Wunden schützen
  7. Regelmäßiges Lüften
  8. Bei Husten und Fieber zu Hause bleiben
  9. Möglichst keine Gegenstände mit anderen Personen gemeinsam nutzen; erforderlichenfalls bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes die Arbeitsmittel und Kontaktflächen desinfizieren
  10. Abstand von mindestens 1,5 – 2 Metern zu anderen Personen einhalten

 

Unterweisung und aktive Kommunikation

Die Mitarbeitenden (auch Ehrenamtliche) werden durch folgende Maßnahmen über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen unterrichtet:

  • Aushängen des Plakates „Wir geben aufeinander acht“ an geeigneten Stellen in den kirchengemeindlichen Gebäuden
  • Aushängen des Plakates „Händeschütteln“ an geeigneten Stellen
  • Aushängen von Hinweisen zum Gründlichen Händewaschen in Toiletten
  • Aushängen der „Fünf Schritte zur Händehygiene“ an Desinfektionsspendern
  • Unterrichtung der Mitarbeitenden über das Hygienekonzept
  • Regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeitenden über Veränderungen von Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Unterweisung der Mitarbeitenden durch den Kirchenvorstand am 27.08.2020
  • Unterweisung der Teilnehmer der Gruppe durch die Gruppenleitung